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Arbeitssicherheitsschuhe

 

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Allgemeine Information

Sichheitsschuhe müssen genau wie technische Geräte von einer unabhängigen Stelle baumustergeprüft und zertifiziert werden, bevor sie zugelassen werden. Dies geschieht in den meisten Fällen durch ein spezielles Testverfahren. Sobald die Schuhe nachträglich orthopädisch bearbeitet wurden, erlischt der Schutz aus der vorhergegangenen Baumusterprüfung. Dies ist sogar seit dem in Kraft treten der neuen BG-Regel 191 gesetzlich fixiert. Individuell bearbeitete Schuhe halten diesen Prüfungen auch nicht stand und sind dadurch nicht praktikabel und unzulässig.

Deshalb haben mehrere Hersteller Systeme für orthopädische Anpassungen von Sichheitsschuhen entwickelt, die als Ganzes baumustergeprüft sind. Bei den Schuhzurichtungen und auch beim Anpassen der Einlage hat sich der Orthopädieschumacher genaustens an die Fertigungsanweisungen des Herstellers zu halten.